Auch Personen, die bereits schwerhörig sind dürfen ohne Gehörschutz nicht im Lärmbereich arbeiten. Die Kombination von Gehörschutz und Hörgerät ist nicht zulässig, da sich beim Tragen eines normalen Hörgeräts unter dem Gehörschutz eine Gehörgefährdung nicht ausschließen lässt. Der Schall könnte auch unter dem Kapselgehörschutz bis hin zu eventuell gehörschädigenden Lautstärken verstärkt werden.
Die Kombination von Hörgerät und Gehörschutz am Arbeitsplatz ist daher nicht erlaubt. Dies bedeutet für die Betroffenen häufig: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, mit der Folge, dass eine verbale Kommunikation nur noch sehr eingeschränkt möglich ist und auch Warnsignale nicht mehr gehört werden.
Die AS Hörluchs® ICP-Hörgeräte (Insulating Communication Plastic) sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik (SOWEI ICP).
Das ICP-Hörgerät ist zu 100% eine PSA, sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das private Umfeld genutzt werden. Es ist ein voll funktionsfähiges Oberklassenhörsystem mit Bluetooth-Fähigkeit.
Wir sind zur Anpassung von ICP-Hörsystemen lizenzberechtigt.
Die ICP-Hörgeräte verstärken nur bestimmte Frequenzen, können das Sprachsignal gut von Störgeräuschen trennen und das spezielle Arbeitsplatzprogramm, verhindert eine Schallverstärkung bis zu gehörschädigende Lautstärken.
Haben Sie eine Hörminderung und arbeiten am Lärmarbeitsplatz? Sind Sie darauf angewiesen Ihre Arbeitskollegen zu verstehen und Warnsignale zu hören?
Dann sprechen Sie uns gerne an, oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.
Grundsätzlich muss die zuständige Berufsgenossenschaft die Anpassungen eines ICP-Hörgerätes genehmigen. Dafür bedarf es zuvor die Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft. Auch da beraten wir Sie gerne. Bei Genehmigung werden die Kosten für eine ICP-Hörgeräte Versorgung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.