Verstehen am Arbeitsplatz

Jetzt möglich mit ICP-Hörgerät

Darf ich meine Hörgeräte im Lärm tragen?

Auch Personen, die bereits schwerhörig sind dürfen ohne Gehörschutz nicht im Lärmbereich arbeiten. Die Kombination von Gehörschutz und Hörgerät ist nicht zulässig, da sich beim Tragen eines normalen Hörgeräts unter dem Gehörschutz eine Gehörgefährdung nicht ausschließen lässt. Der Schall könnte auch unter dem Kapselgehörschutz bis hin zu eventuell gehörschädigenden Lautstärken verstärkt werden.

Die Kombination von Hörgerät und Gehörschutz am Arbeitsplatz ist daher nicht erlaubt. Dies bedeutet für die Betroffenen häufig: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, mit der Folge, dass eine verbale Kommunikation nur noch sehr eingeschränkt möglich ist und auch Warnsignale nicht mehr gehört werden.

Das ICP-Hörsystem

Die AS Hörluchs® ICP-Hörgeräte (Insulating Communication Plastic) sind für den Einsatz am Lärmarbeitsplatz bauaufsichtlich zugelassen. Das System besteht aus einem Hörgerät mit einem speziell entwickelten Lärmarbeitsplatzprogramm und einer dafür zugelassenen Gehörschutzplastik (SOWEI ICP).

Das ICP-Hörgerät ist zu 100% eine PSA, sowie zu 100% ein Medizinprodukt, welches im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt ist. Somit kann das Hörgerät auch für das private Umfeld genutzt werden. Es ist ein voll funktionsfähiges Oberklassenhörsystem mit Bluetooth-Fähigkeit.

Wir sind zur Anpassung von ICP-Hörsystemen lizenzberechtigt.

Siegel: ICP-zertifizierter Hörakustik-Betrieb
ICP-Hörgeräte Hörluchs

Technische Voraussetzungen​

Die ICP-Hörgeräte verstärken nur bestimmte Frequenzen, können das Sprachsignal gut von Störgeräuschen trennen und das spezielle Arbeitsplatzprogramm, verhindert eine Schallverstärkung bis zu gehörschädigende Lautstärken.

Wer braucht ein ICP-Hörsystem?​

Haben Sie eine Hörminderung und arbeiten am Lärmarbeitsplatz? Sind Sie darauf angewiesen Ihre Arbeitskollegen zu verstehen und Warnsignale zu hören?

Dann sprechen Sie uns gerne an, oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.

Wie bekomme ich ein ein ICP-Hörsystem?

Grundsätzlich muss die zuständige Berufsgenossenschaft die Anpassungen eines ICP-Hörgerätes genehmigen. Dafür bedarf es zuvor die Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft. Auch da beraten wir Sie gerne. Bei Genehmigung werden die Kosten für eine ICP-Hörgeräte Versorgung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.

Bei Genehmigung:

  • Fertigen wir von Ihrem Gehörgang eine individuelle Abformung. Mit dieser wir im Labor der SOWEI-ICP Gehörschutz gefertigt.
  • Wir nehmen sowohl die Anpassung des Gehörschutzes, als auch die Anpassung des ICP-Hörgerätes vor.
  • Abschließend führen wir bei Ihnen am Lärmarbeitsplatz eine Überprüfung des kompletten ICP-Hörsystems durch.
  • Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

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