Auch mit Hörgeräten kann es passieren, dass Sie nicht alles hören. Cochlear™ Hörimplantate funktionieren anders als Hörgeräte. Cochlea-Implantate können die Klangklarheit weiter verbessern, damit Sie Ihr Vertrauen in sozialen Umgebungen zurück gewinnen.
In Deutschland leben ca. 82 Millionen Menschen, davon haben ca. 16 Millionen Menschen eine Hörminderung. Diese wirkt sich ganz unterschiedlich aus. Der Grad der Hörminderung reicht von leichtem Hörverlust, bis zu an Taubheit grenzend und völliger Ertaubung. Das Innenohr (Cochlea), ist maßgeblich für die Verarbeitung des Schallsignals verantwortlich. Es ermöglicht uns das Hören und Verstehen. Das Innenohr kann jedoch so stark geschädigt sein, dass der normale Hörvorgang auch mit Hörgerät nicht mehr funktioniert. Eine Möglichkeit kann dann ein Cochlea-Implantat sein.
Ein Cochlea-Implantat ist ein elektronisches medizinisches Gerät, das die Funktion der beschädigten Teile des Innenohrs (der Cochlea) übernimmt, um Audiosignale an das Gehirn zu übertragen.
Im Unterschied zu Hörgeräten, die die Lautstärke von Geräuschen erhöhen, übernehmen Cochlea-Implantate die Funktion der beschädigten Teile des Innenohrs (der Cochlea), um Audiosignale an das Gehirn zu übertragen.
Bei der Versorgung mit einem Cochlea-Implantat (CI), wird eine kleine Schlinge mit Elektroden in das Innenohr (Cochlea) implantiert. Die Schlinge ist mit einer Empfängerspule verbunden, diese wiederum liegt hinter dem Ohr, unter der Haut. Die Empfängerspule erhält Ihr Signal per Induktion über den Prozessor. Der Prozessor liegt wie ein normales Hörgerät auf dem Ohr. Der Prozessor wandelt Schallsignale wie Sprache oder Musik, in digitale Signale um und sendet diese an den Elektrodenträger im Innenohr. Das Implantat ersetzen die Funktion der Cochlea. In der folgenden Abbildung und im Übersicht nochmal beschrieben.
Cochlea-, oder Mittelohrimplantate, ermöglichen vielen Menschen mit starker Hörminderung ein besseres Sprachverstehen. Selbst Kinder die gehörlos auf die Welt gekommen sind, haben die Chance sprechen zu lernen.
Ob die Möglichkeit eines Implantats besteht, wird in der implantierenden Klinik geprüft. Voraussetzungen dafür sind, dass eine einseitige oder beidseitige hochgradige Hörminderung vorliegt und auch mit einer optimalen Hörgeräteversorgung kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht werden kann. Zudem ist eine erfolgreiche Versorgung davon abhängig, ob ein funktionstüchtiger Hörnerv vorhanden ist.
Man unterscheidet zwei Gruppen von Patienten:
Wir verstehen uns als verlässlichen Partner vor Ort und möchten Sie vor allem aufklären. Wir können nicht entscheiden ob ein Cochlea-Implantat (CI) für Sie infrage kommt. Wir können auch nicht entscheiden welches CI Sie nehmen. In Abstimmung mit Ihrem HNO-Arzt, zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf und erklären die Unterschiede der Versorgungen.
Zudem stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite, können Sie auf Wunsch auch zu Ihrem Beratungs-Termin in der behandelnden Klinik begleiten.
Nach einer CI-Versorgung übernehmen wir in unseren Fachgeschäften den Service, was Wartung, Reinigung und Betreuung Ihrer Prozessoren angeht. Zudem bekommen Sie über uns Zubehör, welches Sie nutzen können um beim Fernsehen, bei Vorträgen, oder in Gesellschaft noch besser zu verstehen. In Zukunft werden wir auch die Möglichkeit haben, nach einer erfolgreichen Anpassung der implantierenden Klinik, bei Bedarf die Feinanpassung Ihrer Prozessoren zu übernehmen.
Auch für Patienten die bereits mit einem CI versorgt wurden, übernehmen wir den Service.
Einige einseitig versorgten CI-Träger, benötigen auf dem Gegenohr ein herkömmliches Hörgerät. Als erfahrene Hörgeräteakustik-Meister/innen, stellen wir Ihnen kompatible Hörgeräte vor und stellen diese entsprechend auf Ihren Hörverlust ein.
Bevor sie sich für ein Cochlea-Implantat entscheiden, sollten Sie wissen das es vier Implantat-Hersteller gibt. Alle Hersteller stehen im Wettbewerb und sind bestrebt Ihre Technologie stetig weiterzuentwickeln. Folgende Fragen sollte Sie sich jedoch vorab stellen?
Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie mit einem Cochlea-Implantat versorgt werden können. Die untersuchende Klinik ein Implantat als sinnvoll erachtet und indiziert ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel komplett.